§ 8 Abs. 4 MPBetreibV
Termine 2023
Termin 03 | 2023
Warburg
Teil 1: 08.09. - 09.09.2023
Teil 2: 15.09. - 16.09.2023
Bitte den Anmeldebogen speichern, ausfüllen und unterschreiben. Die Anmeldung ist verbindlich.
Bitte per E-Mail oder Fax übermitteln:
E-Mail: akademie@wandura-mc.de
FAX: 05641 7474979
Termin 04 | 2023
Braunschweig
27.11. - 01.12.2023
Veranstaltungsort:
Gesundheitskakademie Braunschweig
Fallersleber-Tor-Wall 22
38100 Braunschweig
Bitte den Anmeldebogen speichern, ausfüllen und unterschreiben. Die Anmeldung ist verbindlich.
Bitte per E-Mail oder Fax übermitteln:
E-Mail: akademie@wandura-mc.de
FAX: 05641 7474979
Termine 2024
Termin 01 | 2024
Warburg
Teil 1: 23.02. - 24.02.2024
Teil 2: 01.03. - 02.03.2024
Bitte den Anmeldebogen speichern, ausfüllen und unterschreiben. Die Anmeldung ist verbindlich.
Bitte per E-Mail oder Fax übermitteln:
E-Mail: akademie@wandura-mc.de
FAX: 05641 7474979
Termin 02 | 2024
Warburg
Teil 1: 19.04. - 20.04.2024
Teil 2: 26.04. - 27.04.2024
Bitte den Anmeldebogen speichern, ausfüllen und unterschreiben. Die Anmeldung ist verbindlich.
Bitte per E-Mail oder Fax übermitteln:
E-Mail: akademie@wandura-mc.de
FAX: 05641 7474979
Termin 03 | 2024
Warburg
Teil 1: 06.09. - 07.09.2024
Teil 2: 13.09. - 14.09.2024
Bitte den Anmeldebogen speichern, ausfüllen und unterschreiben. Die Anmeldung ist verbindlich.
Bitte per E-Mail oder Fax übermitteln:
E-Mail: akademie@wandura-mc.de
FAX: 05641 7474979
Lehrgangsgebühren:
(gültig bis 31.12.2023)
570,00 €
zzgl. 40,00 € Prüfungsgebühren
Alle Gebühren verstehen sich zzgl. der derzeit gesetzlichen MwSt.
Für Folgebuchungen gewähren wir einen Rabatt.
Sollten Sie eine Inhouseschulung wünschen, so sprechen Sie uns gerne an.
Erwerb der aktuellen Kenntnis gemäß § 8 Abs. 4 der Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) für die Aufbereitung von Medizinprodukten in der ärztlichen/zahnärztlichen Praxis
Der Sachkundelehrgang ist ein Lehrgang zum Erwerb der Sachkenntnis für die Instandhaltung von Medizinprodukten in der ärztlichen/zahnärztlichen Praxis.
Grundlage hierfür ist die Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV). Diese regelt (gem. §37 Abs. 5 MPG) das Errichten, Betreiben, Anwenden und Instandhalten von Medizinprodukten, im Sinne des § 3 MPG, für alle Anwender und Betreiber von Medizinprodukten.
Gemäß § 4 Abs. 5 MPBeteibV darf der Betreiber nur Personen mit der Instandhaltung (Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Aufbereitung) von Medizinprodukten beauftragen, welche die Sachkenntnis, Voraussetzungen und die erforderlichen Mittel zur ordnungsgemäßen Ausführung dieser Aufgabe besitzen.
Der Lehrgang wird von der DGSV® anerkannt.
Abgeschlossene Berufsausbildung in einem Medizinalfachberuf.
Nach erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs erhalten Sie ein DGSV®-Zertifikat, eine Teilnahmebescheinigung sowie ein Zeugnis der Akademie im Gesundheitswesen.