Verantwortlich gemäß § 55 Abs. 2 RStV
Petra Wandura
WANDURA medical consulting
Akademie und Beratung im Gesundheitswesen
Prozessionsweg 1
D-34414 Warburg, NRW
Telefon: +49 5641 74 74 977
Telefax: +49 5641 74 74 979
akademie@wandura-mc.de
www.akademie-im-gesundheitswesen.de
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Bereits mit der Anmeldung zu einer unserer Veranstaltungen, wird ein Einverständnis mit unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegeben.
§ 1 Geltungsbereich
Die aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der aktuellen Fassung, die vom Zeitpunkt der Anmeldung bestimmt werden, gelten für alle
Geschäftsbeziehungen der Akademie im Gesundheitswesen. Abweichende Bedingungen des Geschäftspartners werden grundsätzlich nicht anerkannt, wenn diese vorher nicht ausdrücklich und schriftlich
von der WMC akzeptiert worden sind.
§ 1 Anmeldung
Die Anmeldung kann per Post, Fax oder Mail über unsere Flyer erfolgen. Ein Rechtsanspruch auf die Teilnahme kann durch die Anmeldung nicht abgeleitet werden. Nach einer bei uns eingegangenen
Anmeldung erhält der Teilnehmer eine schriftliche Anmeldebestätigung, mit welcher ein Vertrag zwischen der Akademie im Gesundheitswesen und dem Geschäftspartner bzw. Teilnehmer zustande
kommt. Anmeldungen werden nach dem Eingangsdatum bearbeitet. Die Teilnahme kann nur nach erfolgreicher Anmeldung erfolgen.
§ 2 Teilnehmergebühr
Die Teilnehmergebühr ist, sofort nach Rechnungseingang fällig. Der Rechnungsbetrag ist auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Für unsere Seminare fällt der Nettobetrag der
Teilnahmegebühr zzgl. MwSt. an. Die Teilnehmergebühr beinhaltet das Unterrichtsmaterial, weiterhin ist die Teilnahmegebühr Personen- und Termingebunden. Sollten Kosten für die Unterkunft, An-
und Abreise anfallen, müssen diese vom Teilnehmer selbst getragen werden. Sollte der/die Teilnehmer/-in die Veranstaltung nur zeitweise oder gar nicht besuchen, muss dieser dennoch den
vollständigen Rechnungsbetrag und die vollständige Teilnahmegebühr entrichten. Nach der Schulung der Akademie im Gesundheitswesen erhält der Teilnehmer ein Zertifikat. Die Teilnehmer/ innen
einer Schulung der WMC haben die Möglichkeit staatliche Förderungsmittel zu beantragen, dies hat vor Schulungsbeginn zu erfolgen. Die Voraussetzungen und Bestimmungen einer solchen Förderung
sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung solcher Förderungen. Eine Ablehnung führt nicht zu einem außerordentlichen
Rücktrittsrecht.
§ 3 Rücktritt
Bis drei Wochen vor Seminarbeginn ist ohne Anfall von Kosten ein Rücktritt möglich, dieser hat schriftlich zu erfolgen und wird nach Eingangsdatum berücksichtigt. Erfolgt ein Rücktritt nach dieser Frist so wird die volle Teilnahmegebühr geltend gemacht. Sollte die Teilnahme durch eine andere dritte Person erfolgen, muss dies der Akademie im Gesundheitswesen schriftlich mitgeteilt werden, das Zertifikat und alle anderen Unterlagen, werden dann auf die Ersatzperson umgestellt.
Die Teilnahme dieser Ersatzperson kann erst nach der Zustimmung der Akademie in Gesundheitswesen erfolgen. Weiterhin behalten wir uns das Recht vor, eine geplante Veranstaltung in Ausnahmefällen (auch kurzfristig) zu verlegen oder abzusagen, den Veranstaltungsverlauf zu ändern oder Referenten auszutauschen. Bei Absage seitens des Veranstalters werden die Teilnehmer umgehend informiert und ein Ersatztermin/e bekanntgegeben. Bei Nichtteilnahme nach Terminverschiebung seitens der Akademie wird die Teilnahmegebühr erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
§ 4 Datenschutz und Urheberrechte
Bereits mit der Anmeldung erteilt der Teilnehmer sein Einverständnis, dass persönliche Daten zur Abwicklung der Teilnahme dinglich und elektronisch gespeichert und nur an unmittelbar
beteiligte Dritte übermittelt werden. Alle Rechte an den Seminarunterlagen behalten wir uns vor. Eine Verarbeitung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Formen der Wiedergabe ist
ausdrücklich nicht gestattet und bedarf unserer Zustimmung. Die Seminarunterlagen sind ausschließlich zur persönlichen Verwendung bestimmt. Ebenso ist das verwenden der Seminarunterlagen für
die eigene Gestaltung von Seminaren strengstens untersagt.
§ 5 Fortbildungspunkte Zahnarzt/Arzt
Für die Fortbildungsveranstaltungen können gegen Aufpreis Fortbildungspunkte nach der Punktebewertung von der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und
Kieferheilkunde (DGZMK) anerkannt. Entsprechend werden die Fortbildungspunkte für Zahnärzte/innen vergeben. Fortbildungspunkte für Ärzte/innen können ebenso gegen Aufpreis nach den
Empfehlungen der Bundesärztekammer zur ärztlichen Fortbildung vergeben werden.
Fortbildungspunkte können nur, je nach Bundesland, 4 - 6 Wochen vor der Veranstaltung beantragt werden, danach nicht mehr.
§ 6 Haftung
Die Akademie im Gesundheitswesen, deren Dozenten und oder sonstige Erfüllungshilfen der WMC haften nicht für Personen- und/ oder Sachschäden. Weiterhin erfolgt keine Haftung bei dem Verlust
von Gegenständen. Auch für die Inhalte, Aktualität, Richtigkeit der Seminarunterlagen, Seminarabwicklung und für persönliche Gegenstände, Wertsachen, Geld etc. wird keine Haftung
übernommen.
Schadensersatzansprühe des Teilnehmers können nicht geltend gemacht werden. Die Erstattung für Übernachtungskosten, Reisekosten und Ausfall der Arbeitszeit ist ausgeschlossen.
§ 7 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Der Erfüllungsort ist von dem jeweiligen Seminar abhängig und kann dem Flyer der Akademie entnommen werden. Der Gerichtsstand ist Warburg.
§ 8 Salvatorische Klausel
Sollten der Einzelfall eintreten, das einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Akademie im Gesundheitswesen unwirksam sind, so sind die
übrigen Geschäftsbedingungen trotzdem wirksam.
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Hygienemanagement: © emsig-design-Retusche an Motiv Wandura mc
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